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Teichtmeister Urteil Orf

Teichtmeister zu zwei Jahren Haft verurteilt

Früherer Schauspieler wegen Kinderpornografie verurteilt

Urteil für Experten "hoch angesetzt"

Der frühere Schauspieler Florian Teichtmeister ist gestern am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, Zehntausende Dateien mit kinderpornografischem Material besessen und hergestellt zu haben.

Das Urteil sorgte bei Experten für Überraschung, denn es liegt deutlich über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von einem Jahr Haft. Die Richterin begründete die hohe Strafe mit dem großen Umfang des Materials und dem Umstand, dass Teichtmeister die Dateien nicht nur besessen, sondern auch selbst hergestellt habe.

Teichtmeister hatte die Vorwürfe gestanden und sich bei seinen Opfern entschuldigt. Er hatte angegeben, dass er unter einer psychischen Erkrankung gelitten habe, die seine Taten beeinflusst habe. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Teichtmeisters Erkrankung seine Schuld nicht mindere.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Teichtmeister hat drei Tage Zeit, Berufung einzulegen.


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